Waldemar
Stephan

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Meine Meinung zur

Sozialhilfe

In der BRD ist jeder durch Sozialhilfe abgesichert. Im wesentlichen kann in unserem Lande keiner Verhungern. Der Staat garantiert ein Einkommen, dass nicht unter der Armutsgrenze liegen kann.

Dies ist bei weitem nicht in allen Ländern so. So ist zum Beispiel in den USA (Wirtschaftlich sogar stärker als die BRD) die Sozialhilfe in der Form wie wir Sie kennen nicht existent. Es kann passieren, dass Menschen gar kein Einkommen haben und verhungern können bzw. unter den erbärmlichsten Lebensumständen leben müssen.

Somit ist mir das System in der BRD wesentlich lieber. Leider muss dieses System aber finanziert werden. Viele Menschen sind nicht mehr bereits dies zu tun. Es wird von Schmarotzern und Arbeitsfaulen bzw. Asozialen gesprochen.

Doch wie sieht die Wirklichkeit aus.

Ein Sozialfall heutzutage

Hierzu erst mal einige Informationen.

Sozialhilfe die man erhalten hat muss zurückgezahlt werden. Sie ist kein Geschenk des Staates sondern nur ein Kredit.

 Fasst man diese Punkte zusammen, ergibt sich für mich das folgende Bild.

Wenn ich einen Beruf gelernt habe in dem das Einkommen nicht sehr deutlich über der Sozialhilfe liegt (Hilfsarbeiter, Gärtner, Verkäufer ....) und ich einmal in den „Genuss“ der Sozialhilfe komme, wird es mir sehr Schwer fallen, wieder in meinen Beruf zurückzukehren.

Sobald ich wieder Arbeite, müsste ich die erhaltene Sozialhilfe zurückzahlen. Ich hätte also auf längere Zeit kein höheres Einkommen als mit Sozialhilfe. Der Anreiz wieder in das Berufsleben Einzusteigen ist somit sehr gering.

Was kann man ändern?

Der Anreiz in die Arbeitswelt zurückzukehren muss höher sein.

Hierzu gibt es im wesentlichen zwei Ansätze:

  1. Die Sozialhilfe senken.
  2. Die Sozialhilfe muss nicht mehr zurückgezahlt werden.
  3. Erbringung einer Gegenleistung vom Sozialhilfeempfänger, die wesentlich weniger attraktiv als der Arbeitsmarkt ist.

Ich denke es kommt nur eine Kombination aller Maßnahmen in Frage. Jedoch steht der Realisierung des ersten Punktes ein Urteil des Bundesgerichtshofes entgegen. Hierzu müsste also das Grundgesetz geändert werden.

 Zum dritten Punkt gibt es verschiedene Umsetzungsmöglichkeiten.

  1. Beschäftigung des Sozialhilfeempfängers. Hierzu könnten soziale Dienste, Pflegearbeiten an öffentlichen Anlagen, Säuberungsarbeiten, u.s.w. in Frage kommen. Das Bedeutet, dass der Sozialhilfeempfänger einer regelmäßigen Tätigkeit weiterhin nachgeht und an die Arbeitswelt gewöhnt bleibt. Die Arbeiten die hierbei zu tun wären dürfen jedoch nicht in Bereichen stattfinden in denen etablierte Arbeitsplätze bedroht wären. Für die Sozialhilfeempfänger auch die gleichen Regeln gelten, wie für normale Arbeitnehmer (Befreiung bei Krankheit, Mutterschaftsurlaub, Erziehungsjahr e.t.c).
  2. Jeder Soziahilfeempfänger müsste sich täglich bei einer Meldestelle melden und mehre Stunden am Tag verwahrt werden. Eine verschärfte Version ist dann die zusätzliche Beschäftigung in Form einer körperlichen und geistigen Ertüchtigung. Die Einrichtungen in denen das geschieht dürfen jedoch nicht wie Straflager wirken. Sie sollten den Soziahilfeempfänger fordern und weiterbilden, jedoch mit entsprechend strengen Maßstäben.

Vorstellbar ist auch ein mehrstufiges System, das wie folgt aussieht:

Monat 0-12:

Empfang von Sozialhilfe ohne Gegenleistung. In dieser Zeit darf der Betroffene selber die Rückkehr in die Arbeitswelt versuchen.

Monat 13-18:

Teilnahme speziellen Kursen zur Verbesserung der Startbedingungen. Diese Kurse werden von Prüfungen begleitet. Abhängig vom Erfolg kann die Sozialhilfe um bis zu 25% gekürzt werden.

Monat 19-36:

Pflicht zur Teilnahme an Arbeitseinsätzen. Die Sozialhilfe wird stufenweise bis auf 50% gesenkt. Gleichzeitig wird der Sozialhilfeempfänger besonders intensiv vom Arbeitsamt betreut.

Nach dem 36’ten Monat:

Abwechselnde Arbeitseinsätze und verschärfte Ertüchtigungsmaßnahmen im Wechsel. Die Sozialhilfe bleibt auf 50% gekürzt. Die Höhe muss so gewählt werden, dass der betroffene nur noch einen minimalsten Lebensstandart besitzt. (Fast keine Bargeldausgabe, Versorgung in Gemeinschaftsküchen, kein Fernseher und sonstige Annehmlichkeiten.)

Die Betroffen haben in dieser Zeit das Recht auf volle medizinische Versorgung.

Bei einem erfolgreichen Ausstieg sind keine Rückzahlungen notwendig.

In diesem System muss jeder belohnt werden, der sich mühe gibt das System zu verlassen.

 10.01.2002 W. Stephan


Zuletzt geändert am: 23.02.2004